AGB
Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für den Belgae Fahrdienst
Abschluss des Vertrages:
Die obige Buchungsbestätigung wurde durch eine telefonische bzw.
schriftliche Auftragserteilung ausgestellt und bildet, auch ohne Unterschrift
des Kunden, einen Beförderungsvertrag. Grundlagen des Vertrages sind diese
Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Der Kunde erkennt diese uneingeschränkt
an. Leistungsumfang und Beförderungspreis nach Vereinbarung.
Vertragsinhalt:
Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt
auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist
allein der Kunde verantwortlich. Sollten Abweichungen der Abflug- oder Rückflugdaten
vorkommen, muss sich der Kunde sofort mit unserem Büro unter der Tel. Nr.
02921/6609202 in Verbindung setzen. Der Kunde ist dazu verpflichtet , dem
Belgae Fahrdienst Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung
durch den Belgae Fahrdienst eintreten, umgehend mitzuteilen. Bei Nichtanzeigen
erlischt unsere Pflicht zur Beförderung. Umbuchungen (Zeitänderungen) sind als
Rücktritt mit anschließender Neubuchung zu behandeln und bedürfen der
schriftlichen Bestätigung des Belgae Fahrdienstes.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten
Zeiten. Bei Abholung bei der Abholadresse des Bestellers kann der Fahrer nicht
mehr als 10 Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus warten, um den
Zeitplan einhalten zu können.
Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Kunden angegebenen
Abflugzeit. Der Belgae Fahrdienst ist bemüht, den Fahrgast rechtzeitig vor
Abflug zum Flughafen zu bringen. Die Abholung von zu Hause erfolgt deshalb ca. 2
Stunden zuzüglich geschätzter Fahrzeit vor dem Abflug.
Für die Folgen nicht durchgeführter Transfers und Verspätungen
aufgrund von unvorhergesehener Verkehrsdichte, Staus, höherer Gewalt oder
schlechten Wetters haftet der Belgae Fahrdienst nicht.
Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen.
Die Abholzeit am Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit + ca. 30 Minuten für
die Gepäckabholung. Bei Verspätungen kann der Fahrer höchstens 90 Minuten über
die planmäßige Ankunftszeit hinaus warten. Es können sich Wartezeiten
zwischen der Ankunft des Fahrgastes am vereinbarten Treffpunkt und der Rückfahrt
von ähnlicher Dauer ergeben.
Die Einhaltung des Flugplanes der jeweiligen Fluggesellschaften liegt außerhalb
unseres Einflusses. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu
den vereinbarten Zeiten. Bei größeren Verschiebungen oder Ausfall des Fluges
entfällt der Anspruch auf Rückbeförderung. Fahrgäste, die sich nicht am
vereinbarten Treffpunkt einfinden, werden 1 mal über die Informationsstelle des
Flughafens ausgerufen. 15 Minuten nach dem Aufruf erlischt der Anspruch auf Rückbeförderung.
Auch bei Nichtinanspruchnahme der Rückbeförderung ist eine Rückerstattung des
entrichteten Fahrpreises ausgeschlossen. Bei größeren Flugverschiebungen
oder Ausfällen ist es daher erforderlich, unser Büro unter der Tel. Nr.
02921/6609202 umgehend zu informieren. Der Belgae Fahrdienst ist bemüht, den
Kunden dann vom Flughafen nach Hause zu bringen. Sollte der Fahrer die Möglichkeit
haben, auf die Fahrgäste am Flughafen zu warten, erheben wir eine
Unkostenpauschale von 15 € pro angefangene Stunde.
Fahrpreis:
Der Fahrpreis ist festgelegt in der schriftlichen Buchungsbestätigung
und ist jeweils nach Beendigung der Fahrt in bar
an den Fahrer des Belgae Fahrdienstes zu entrichten.
Storno:
Stornogebühren: Bis zum 8. Tag 10 %, ab dem 7. Tag 25 %, ab 24 Stunden
vor Reisebeginn 50 % des vereinbarten Beförderungspreises. Wird die bestellte
Beförderung vor Ort (Wohnort/Flughafen) nicht wahrgenommen, hat der Belgae
Fahrdienst Anspruch auf 100% des vereinbarten Fahrpreises. Dem Kunden bleibt
vorbehalten, dem Belgae Fahrdienst nachzuweisen, dass der tatsächlich
entstandene Schaden geringer ist.
Gewährleistung:
Der Belgae Fahrdienst haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die
gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Transferleistungen.
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung
besteht, haftet der Belgae Fahrdienst im Schadensfalle im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht
eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf das
Zweifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Der Belgae Fahrdienst haftet im Übrigen
nur für grobes Verschulden. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen
der Leistung unverzüglich zur Kenntnis gegenüber dem Belgae Fahrdienst zu
bringen.
Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel:
Der Belgae Fahrdienst behält sich vor, diese AGB jederzeit und
ohne Nennung von Gründen zu ändern. Sofern eine Bestimmung dieser AGB
unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die
unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck
der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten
kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Belgae Fahrdienst
Tienenweg 4
59494 Soest