AGB 
Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für den Belgae Fahrdien
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Abschluss des Vertrages:

Die obige Buchungsbestätigung wurde durch eine telefonische bzw. schriftliche Auftragserteilung ausgestellt und bildet, auch ohne Unterschrift des Kunden, einen Beförderungsvertrag. Grundlagen des Vertrages sind diese Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Der Kunde erkennt diese uneingeschränkt an. Leistungsumfang und Beförderungspreis nach Vereinbarung.

Vertragsinhalt:

Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist allein der Kunde verantwortlich. Sollten Abweichungen der Abflug- oder Rückflugdaten vorkommen, muss sich der Kunde sofort mit unserem Büro unter der Tel. Nr. 02921/6609202 in Verbindung setzen. Der Kunde ist dazu verpflichtet , dem Belgae Fahrdienst Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch den Belgae Fahrdienst eintreten, umgehend mitzuteilen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung. Umbuchungen (Zeitänderungen) sind als Rücktritt mit anschließender Neubuchung zu behandeln und bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Belgae Fahrdienstes.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Bei Abholung bei der Abholadresse des Bestellers kann der Fahrer nicht mehr als 10 Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus warten, um den Zeitplan einhalten zu können.
Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Kunden angegebenen Abflugzeit. Der Belgae Fahrdienst ist bemüht, den Fahrgast rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen zu bringen. Die Abholung von zu Hause erfolgt deshalb ca. 2 Stunden zuzüglich geschätzter Fahrzeit vor dem Abflug.

Für die Folgen nicht durchgeführter Transfers und Verspätungen aufgrund von unvorhergesehener Verkehrsdichte, Staus, höherer Gewalt oder schlechten Wetters haftet der Belgae Fahrdienst nicht.

Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Abholzeit am Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit + ca. 30 Minuten für die Gepäckabholung. Bei Verspätungen kann der Fahrer höchstens 90 Minuten über  die planmäßige Ankunftszeit hinaus warten. Es können sich Wartezeiten zwischen der Ankunft des Fahrgastes am vereinbarten Treffpunkt und der Rückfahrt von ähnlicher Dauer ergeben.
Die Einhaltung des Flugplanes der jeweiligen Fluggesellschaften liegt außerhalb unseres Einflusses. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Bei größeren Verschiebungen oder Ausfall des Fluges entfällt der Anspruch auf Rückbeförderung. Fahrgäste, die sich nicht am vereinbarten Treffpunkt einfinden, werden 1 mal über die Informationsstelle des Flughafens ausgerufen. 15 Minuten nach dem Aufruf erlischt der Anspruch auf Rückbeförderung. Auch bei Nichtinanspruchnahme der Rückbeförderung ist eine Rückerstattung des entrichteten Fahrpreises ausgeschlossen. Bei größeren Flugverschiebungen oder Ausfällen ist es daher erforderlich, unser Büro unter der Tel. Nr. 02921/6609202 umgehend zu informieren. Der Belgae Fahrdienst ist bemüht, den Kunden dann vom Flughafen nach Hause zu bringen. Sollte der Fahrer die Möglichkeit haben, auf die Fahrgäste am Flughafen zu warten, erheben wir eine Unkostenpauschale von 15 € pro angefangene Stunde.

Fahrpreis:

Der Fahrpreis ist festgelegt in der schriftlichen Buchungsbestätigung und ist jeweils nach Beendigung der Fahrt in
bar an den Fahrer des Belgae Fahrdienstes zu entrichten.

Storno:

Stornogebühren: Bis zum 8. Tag 10 %, ab dem 7. Tag 25 %, ab 24 Stunden vor Reisebeginn 50 % des vereinbarten Beförderungspreises. Wird die bestellte Beförderung vor Ort (Wohnort/Flughafen) nicht wahrgenommen, hat der Belgae Fahrdienst Anspruch auf 100% des vereinbarten Fahrpreises. Dem Kunden bleibt vorbehalten, dem Belgae Fahrdienst nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

Gewährleistung:

Der Belgae Fahrdienst haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transferleistungen.
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet der Belgae Fahrdienst im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf das Zweifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Der Belgae Fahrdienst haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis gegenüber dem Belgae Fahrdienst zu bringen.

Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel:

Der Belgae Fahrdienst behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


Belgae Fahrdienst
Tienenweg 4
59494 Soest